VGH München zur Übermittlung der Ergebnisse einer lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfung an einen Internetplattformbetreiber

Das VGH München hat sich in seinem Beschluss v. 15.04.2020 (AZ:5 CS 19.2087) zum Verhältnis von DSGVO und Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geäußert. Das VIG trägt mit seinem Regelungsmodell bzgl. der Offenlegung personenbezogener Daten den Vorgaben der Öffnungsklausel des Art. 86 DSGVO Rechnung. Das Urteil finden Sie hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-6798?hl=true