In Italien veröffentlichte ein Medienunternehmen einen Artikel, in dem Bezug auf eine Person genommen wurde. Die betroffene Person hatte versucht, ihr Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO geltend zu machen und hat gefordert, dass die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Die italienische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld von 20.000 Euro, da das Unternehmen der Anfrage nicht nachgegangen ist und nur eine automatisierte Antwort erteilt wurde. Generell sollte ein Unternehmen in der Lage sein, Auskünfte vollumfänglich zu beantworten, selbst wenn nach Meinung des Unternehmens die Datenverarbeitung rechtmäßig ist.