Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat sich mit Beschluss v. 28. August 2020 zur Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung aufgrund der saarl. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geäußert.
Während er die Regelungen zur Maskenpflicht für verhältnismäßig und eine reine Unannehmlichkeit hielt, sah er in der Kontaktnachverfolgung einen schweren Grundrechtseingriff, der Bürger davon abhalten könnte, Veranstaltungen zu besuchen. Dass die Datenverarbeitung nur zu Zwecken des Infektionsschutzes erfolgen solle (und beispielsweise nicht zur Aufklärung von Straftaten), ergebe sich nur durch Interpretation der Verordnung.
Auch sei, da es sich nicht mehr um eine kurzfristige Notsituation handele, ein parlamentarisches Gesetz und nicht mehr nur eine Verordnung erforderlich. Hierfür hat der saarl. Landtag nun bis zum 30. November Zeit. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/frames/index.html