Nachdem ein Vater Fotos, auf denen seine Tochter zu sehen war, auf Facebook veröffentlicht hatte, wurde er vom Amtsgericht Hannover am 03.02.2020 zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Großmutter habe dem 23-Jährigen als Sorgeberechtigten des damals neun Monate alten Mädchens zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen. Die Bilder habe er aber zwischen Januar und April 2019 trotz ihres Verbots bei Facebook veröffentlicht und so seinen sogenannten Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung gegeben. Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und zeigt, dass bei der Veröffentlichung von Fotos auf sozialen Netzwerken darauf geachtet werden muss, dass bei Erkennbarkeit von anderen Personen deren Einwilligungen vorliegen.