Wir erstellen einen Textabschnitt einer Datenschutzerklärung zur Einbindung in eine bereits bestehende Datenschutzerklärung, wenn Sie den Funktionsumfang Ihrer Webseite erweitern möchten (beispielsweise durch Einbindung eines Newsletters oder von Marketing- und Trackingtools). Damit die Einbindung gelingt, erhalten Sie entsprechende Umsetzungshinweise sowie weitere Maßnahmahmenempfehlungen, die nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und anzuwendender Landesdatenschutzgesetze erforderlich sind.
Die Funktionserweiterung der Webseite wird mittels eines Erfassungsbogens abgefragt.
Sollte aufgrund der Funktionserweiterung nun ein Cookie-Banner auf der Webseite erforderlich sein, erstellen wir einen entsprechenden Cookie-Banner-Hinweis.
Sowohl der Erfassungsbogen als auch der Textabschnitt der Datenschutzerklärung zum erweiterten Funktionsumfang und der Cookie-Banner-Hinweis sind in deutscher oder englischer Sprache möglich.
Hinweis: Für die Vollständigkeit und Gesetzeskonformität der bestehenden Datenschutzerklärung übernimmt die netvocat GmbH keine Haftung. Bei den Cookie-Banner-Hinweisen handelt es sich lediglich um Formulierungs- und Gestaltungshinweise; es erfolgt keine programmiertechnische Umsetzung.