In seinem Beschluss vom 22.07.20 entschied das OVG über die unverschlüsselte Übermittlung von personenbezogenen Daten per Fax durch eine Behörde und sah dabei das erforderliche Schutzniveau für den besonderen Gefahren ausgesetzten Kläger nicht eingehalten. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: