Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat vor einem Jahr gegenüber der 1&1 Telecom GmbH ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro verhängt. Ursache waren Sicherheitsmängel im Authentifizierungsverfahren beim telefonischen Kundenservice. Das LG Bonn hat nun den Verstoß bestätigt, dem umsatzorientierten Bußgeldkonzept jedoch eine Absage erteilt. Zwar solle der Umsatz Berücksichtigung finden, ebenso jedoch auch die Art und Schwere der Verletzung und des Schadens. Daher verringerte das Gericht das Bußgeld auf 900.00 Euro. Die Pressemitteilung des Landgerichts Bonn finden Sie hier: https://www.lg-bonn.nrw.de/behoerde/presse/zt_aktuell_020/Aktuelle-Pressemitteilung/index.php. |