Der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg(LfDI BW) hat gegen die AOK Baden-Württemberg wegen Verstoßes gegen die Pflichten zu sicheren Datenverarbeitung im Rahmen der Veranstaltung verschiedener Gewinnspiele (Art. 32 DSGVO) ein Bußgeld in Höhe von 1.240.000 € verhängt. Die AOK hat das Bußgeld akzeptiert. Die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-bussgeld-gegen-aok-baden-wuerttemberg-wirksamer-datenschutz-erfordert-regelmaessige-kontrolle-und-anpassung/