LAG Nürnberg zum Verhältnis von DSGVO und Kirchendatenschutzrecht

Das LAG Nürnberg sieht in einem Rechtsstreit eines bei der Erzdiözese im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages angestellten Arbeitnehmers auf Schadensersatz wegen Verstößen gegen das kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) den Rechtsweg gerade nicht zu den nach kirchlichem Datenschutz errichteten interdiözesanen Gerichten gegeben, sondern zu den Arbeitsgerichten als eröffnet. Zum Volltext der Entscheidung: https://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/nuernberg/entscheidungen/2020/8_ta_36_20.pdf