Keine Zweckentfremdung der Corona-Warn-App durch die Gastronomie

In seiner Pressemitteilung vom 25.Juni 2020 nimmt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Stellung zur Nutzung der App als Zutrittsbedingung in der Gastronomie. Die freiwillige Corona-Warn-App und den entsprechenden persönlichen Risikostatus dürfen nicht eingesehen und als Zutrittsbedingung missbraucht werden.

Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2020_5.pdf