Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) hat auf ihrer Website Stellung genommen zur arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht in Zeiten von Corona und deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit und hat dazu eine FAQ-Liste erstellt rund um die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Weitergehende Informationen und die FAQs finden Sie hier: https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/faq-kontrolle-der-beschaeftigten-im-zusammenhang-mit-dem-coronavirus