Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat FAQ veröffentlicht mit den wichtigsten Antworten auf Fragen, die den Datenschutzbehörden seit Veröffentlichung des Urteils oftmals gestellt wurden. Darin wird beispielsweise verbindlich festgehalten, dass es zum einen keine Frist gibt, um von der Datenübermittlung aufgrund des Privacy Shield zur Übermittlung aufgrund der Standardvertragsklauseln überzugehen und zum anderen auch die Verwendung von Standardvertragsklauseln eine individuelle Prüfung und zusätzliche Maßnahmen dahingehend erfordert, ob tatsächlich das europäische Datenschutzniveau erreicht wird.
Die FAQ in englischer Sprache finden Sie hier: https://edpb.europa.eu/sites/edpb/files/files/file1/20200724_edpb_faqoncjeuc31118.pdf.