Die Datenschutzkonferenz (DSK) weist in ihrer Pressemitteilung vom 26.05.2020 darauf hin, dass Auftragsverarbeiter und Verantwortliche bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten per E-Mail den gesetzlich gebotenen Schutz anzuwenden haben, dazu gehören insb. die obligatorische Transportverschlüsselung sowie die Ende zu-Ende-Verschlüsselung. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/20200526_pm_orientierungshilfe_uebermittlung_pbd_per_e_mail.pdf