Prof. Dr. Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz sieht in der Weitergabe der Daten aus Corona-Gästelisten an die Polizei zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten, kleineren Sachbeschädigungen oder Falschparken in der Nähe einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und spricht sich für ein Begleitgesetz aus, in dem die freiheitssichernden Rahmenbedingungen von datenintensiven Maßnahmen des Infektionsschutzes bundesweit festgelegt werden sollten. Die Pressemeldung der Aufsichtsbehörde finden Sie hier: https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/corona-freiheitsschutz-begleitgesetz-fuer-mehr-gesellschaftliche-akzeptanz-und-rechtssicherheit/