Der Elektronikhändler Notebooksbilliger muss ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro zahlen, weil er seine Verkaufsräume in großem Umfang videoüberwacht, die Aufzeichnungen später über einen unzulässigen Zeitraum aufbewahrt und die jeweiligen Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage durchgeführt hat. Nach Angaben des Unternehmens diente die Videoüberwachung der Sicherheit und der Verfolgung der Warenströme.
Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte sah dies jedoch anders. Die Behörde betont, dass eine derart intensive Videoüberwachung massiv in die Rechte des Einzelnen eingreift. Eine solche Videoüberwachung kann dazu genutzt werden, das gesamte Verhalten einer Person zu beobachten und zu analysieren und kann auch einen Druck auf die betroffenen Personen ausüben, sich unauffällig zu verhalten, um nicht kritisiert zu werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Unternehmen andere Maßnahmen hätte ergreifen können, um die Sicherheit in seinem Verkaufsbüro aufrechtzuerhalten. Eine weitere Besonderheit des Falles ist, dass es sich um das höchste Bußgeld handelt, das jemals von der niedersächsischen Landesdatenschutzbehörde im Rahmen der DSGVO verhängt wurde und der Grund für das hohe Bußgeld ist, dass notebooksbilliger in den letzten Jahren einer der größten Online-Elektronikhändler in Deutschland war.