Der BGH hat am 28. Mai 2020 entschieden, dass in Deutschland für Cookies, die Analyse- und Marketingzwecke verfolgen, eine aktive Einwilligung mittels Opt-In eingeholt werden muss. Zuvor hatte er die Frage nach einer Opt-In-Pflicht dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, der diese bejahr hatte (EuGH, 01. Oktober 2019 – C673/17, „planet49“). Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehören (DSK) hat sich 2018 für eine Opt-In-Pflicht ausgesprochen – wenn auch mit teils anderer rechtlicher Begründung. Details hierzu finden Sie in unserer Broschüre: Cookie-Banner – Rechtslage und praktische Umsetzung