Aufsichtsbehörde (Bremen): Offene Listen von Gästedaten in Gaststätten: Verletzung des Rechts, selbst zu entscheiden, an welche Privatpersonen Handynummern und Mailadressen weitergeben werden

Nachdem der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen vermehrt Beschwerden erhalten hat, dass in Gaststätten ganze Gästedatenlisten ausliegen oder die Daten einzelner Gäste nach Erfassung herumliegen würden, erläuterte er in seiner Pressemitteilung vom 02. Juni 2020, welche Verarbeitungen personenbezogener Daten nach der Corona-Verordnung erlaubt und sogar gefordert sind, und welche Verarbeitungen rechtswidrig sind. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung_02Juni2020.pdf