Aufsichtsbehörde (Bayern): Best-Practice-Prüfkriterien zur Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen

Das bayrische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hat neben den Best-Practice-Prüfkriterien zum Home-Office nun mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) gemeinsam Prüfkriterien zur Cybersicherheit nach Art. 32 DSGVO für medizinische Einrichtungen zusammen gestellt und auf seiner Homepage veröffentlicht. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.lda.bayern.de/media/best_practice_cybersicherheit_medizin_baylda.pdf