Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 05.03.2020, Az.: 9 Ca 6557/18 einen Arbeitgeber zur Zahlung von 5000 Euro Schadensersatz an einen (ehemaligen) Arbeitnehmer verurteilt, nachdem er seiner Auskunftspflicht gem. Art. 15 DSGVO nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
“Unter Berücksichtigung all dessen hat die Kammer für die ersten zwei Monate der Verspätung jeweils 500 €, für die weiteren etwa drei Monate jeweils 1.000 € und für die beiden inhaltlichen Mängel der Auskunft jeweils 500 € angesetzt.“
Das Urteil im Volltext können Sie hier nachlesen: https://openjur.de/u/2202048.html