Mit Urteil vom 23. Juni 2020 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Die Nutzungsbedingungen von Facebook seien geeignet, den Wettbewerb zu behindern. Dies ergebe sich insbesondere daraus, dass Facebook auch Daten anderer Plattformen für die Vermarktung von Werbeplätzen nutzt. Zuvor berief sich das Bundeskartellamt unter anderem darauf, dass die fehlende Wahlmöglichkeit zur Verbindung von Daten unterschiedlicher Plattformen nicht im Einklang mit der DSGVO steht.
Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020080.html