BGH legt EuGH vor: Sind Verbraucherschutzverbände befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu verfolgen?

Der BGH legte am 28.05.20 dem EuGH die Frage vor, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden durch eine Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.

Die ganze Pressemitteilung d. BGH finden Sie hier: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020066.html?nn=10690868