Aufsichtsbehörde (Bayern): Best Practice bei Home-Office

Das bayrische Landesamt für Datenschutz hat am 18.05.2020 auf seiner Homepage eine umfangreiche Checkliste zu datenschutzrechtlichen Regelungen bei Homeoffice veröffentlicht, um Betroffenen Best-Practice-Prüfkriterien im Rahmen der eigenen Umsetzung an die Hand zu geben.

Weitere Informationen finden Sie hier:https://www.lda.bayern.de/media/best_practise_homeoffice_baylda.pdf