Kriterien und Stellungnahme zum Einsatz von Videokonferenztools

Sowohl der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als auch der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben Kriterien veröffentlich, anhand derer der datenschutzkonforme Einsatz von Videokonferenztools geprüft werden kann. Darüber hinaus nehmen sie auch Stellung zu konkreten Anbietern.

Die Dokumente finden sich unter https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Schule_-Videokonferenzsysteme-und-Messenger-Dienste-waehrend-der-Corona-Pandemie/LDI-NRW—Videokonferenzsysteme-18_05_2020.pdf und https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Checkliste_Videokonferenzen-V1_3.pdf.