Im 29. Tätigkeitsbericht 2019 des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, veröffentlicht am 25.05.2020, hat dieser bestätigt, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook Fanpage nicht möglich ist.
Bereits in der Positionierung zur Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht bei Facebook Fanpages sowie der aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit vom 01.01.2019 äußerte die Datenschutzkonferenz:
„Sowohl Facebook als auch die Fanpage-Betreiber müssen ihrer Rechenschafts-pflicht nachkommen. Die Datenschutzkonferenz erwartet, dass Facebook ent-sprechend nachbessert und die Fanpage-Betreiber ihrer Verantwortlichkeit ent-sprechend gerecht werden. Solange diesen Pflichten nicht nachgekommen wird, ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.“
Die bisherigen datenschutzrechtlichen Veröffentlichungen von Facebook halten den Anforderungen einer Vereinbarung im Sinne des Art. 26 DSGVO nicht Stand, sodass weiterhin Handlungsbedarf bestünde (Kapitel 11.1)
Volltext des Tätigkeitsberichts: https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb29/tb29.pdf