Das OVG Koblenz hat entschieden, dass Art. 58 DSGVO nicht als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer AAm 27.09.2021 hat Facebook seine Nutzungsbedingungen aktualisiert. Hierbei willigen Nutzer ein, dass Daten, die von Facebook Ireland erhoben werden, an Facebook Inc. in den USA übermittelt werden. Die neue Änderung in den Nutzungsbedingungen sieht die Einbindung der EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) vor. Nachdem der europäische Gerichtshof das Privacy-Shield-Abkommen gekippt hatte, konnten Daten nicht mehr auf dieser Rechtsgrundlage in die USA übermittelt werden, da das Schutzniveau in den Vereinigten Staaten nicht im Wesentlichen dem der EU entspricht, vor allem aufgrund der Überwachungsprogramme, die als unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der betroffenen Personen gemäß der DSGVO angesehen wurden. Im Juni 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission neue Standardvertragsklauseln, die eine Einzelfallprüfung der Gesetze und Praktiken des Drittlandes erfordern, um festzustellen, ob die betroffenen Personen ein gleichwertiges Schutzniveau genießen, wenn ihre Daten an das Drittland übermittelt werden. Unklar ist, welche zusätzlichen Maßnahmen Facebook Ireland einsetzt, um ein gleichwertiges Schutzniveau in den USA garantieren zu können. Unternehmen, die auf Facebook eine Profilseite betreiben, sollten möglichst schnell die neuen Standardvertragsklauseln anfragen und den Vertragstext prüfen. Danach muss durch eine Datenschutzfolgeabschätzung das tatsächliche Schutzniveau geprüft und das Risiko für betroffene Personen bewertet werden.