Das Reiseportal booking.com wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 475.000 Euro bestraft, nachdem es einen gravierenden Datenschutzvorfall erst knapp 3 Wochen später der zuständigen Behörde meldete. Betroffen waren vor allem Kontaktdaten, was für Betroffene ein sehr hohes Risiko für die Verletzung Ihre Rechte darstellte. Somit zeigt sich, dass die Behörden die Meldefrist von 72 Stunden gemäß Art. 33 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO sehr ernst nehmen. Ein Bußgeld wird daher nicht nur für den eigentlichen Datenschutzverstoß verhängt, sondern wegen fehlender Benachrichtigung um hohe Summen erhöht.