Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat seine kürzlich veröffentlichte Orientierungshilfe zum Umgang mit internationalen Datentransfers nach dem Schrems-II-Urteil aktualisiert. Er hat dabei insbesondere die Checkliste mit zu ergreifenden Maßnahmen aktualisiert. So soll beispielsweise in der Datenschutzerklärung der Verweis auf das Privacy Shield als Grundlage für den Datentransfer angepasst werden. Die aktualisierte Orientierungshilfe finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/08/Orientierungshilfe-Was-jetzt-in-Sachen-internationaler-Datentransfer.pdf