Nach dem Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 („Schrems II“) gibt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Hinweise, „was jetzt in Sachen internationaler Datenschutz“ zu tun ist.
Die Orientierungshilfe finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/08/LfDI-BW-Orientierungshilfe-zu-Schrems-II.pdf